Montag, 13. Februar 2012

kino.to User bald vor Gericht?

Jetzt geht es gegen die Nutzer von kino.to!
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erwägt offenbar, gegen einige Nutzer des im Juni 2011 vom Netz genommenen Streaming-Portals Kino.to Strafverfahren zu eröffnen. Dies teilt der newsdienst heise heute mit.
Nutzer die über einen Premiumaccount verfügten, konnten bei kino.to unbegrenzt und kostenlos Filme und Serien schauen. Da die Zahlungen häufig per Paypal erfolgten, haben die Strafverfolgunsgbehörden es geschafft, bei vielen Transaktionen direkte Zuordnungen von Zahlungen zu genutzen Diensten zu bilden.
Durch die Zahlung an kino.to könnte man sich also der Aufforderung zur Urbheberrechtsverletzung strafbar gemacht haben. Alle die jetzt befürchten müssen, sich strafbar gemacht zu haben und eine teure Abmahnung befürchten sollten erst mal einen Anwalt des Wettbewerbsrechts konsultieren. Die findet man häufig auf den Anzeigen (Google, rechts oben)  zu diesem Beitrag, etliche hiervon bieten sogar kostenlose Erstberatungen an. Zumindest dieses Gratisangebot sollte man jetzt vielleicht noch schnell in Erwägung ziehen, werden es zu viele Fälle um kino.to ziehen einige Kanzleien dieses Angebot womöglich zurück.

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