Samstag, 28. Mai 2011

Katzen vom Grundstück vertreiben

Ein leidiges Thema sind immer wieder wildernde Katzen, die sich vom Nachbarn auf das eigene Grundstück begeben.
Es stellt sich die Frage, wie und ob man gegen solchen ungebetenen Besuch vorgehen kann und die Katzen dauerhaft vertreiben kann.
Katzen fangen gerne Fische aus dem Teich
Zunächst die rechtliche Lage. Katzen dürfen in Deutschland grundsätzlich auf fremden Grundstücke streifen. Diese Frage wurde in verschiedenen Gerichtsverfahren erörtert und kann im Groben so beantwortet werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen Nachbar´s Katze sollte man also, aufgrund der schlechten Aussichten, vermeiden.
Umgekehrt, darf man aber auch die Katze vom eigenen Grundstück vertreiben.
Der Eigentümer haftet natürlich für von seinen Tieren begangene Schäden. Wenn die Katze also den Koiteich plündert und die nachgewiesen werden kann, wird es für den Eigentümer teuer.
Es ist auch bekannt, das Katzenkot für den Menschen – und hierbei insbesondere für kleine Kinder – Krankheit erregende Keime enthalten kann. Schwangere können den Fötus im Leib, durch Kontakt zu Katzenkot infizieren. Hier hört der Spaß natürlich eindeutig auf und sollte Grund genug sein, fremde Katzen zu vertreiben!
Für eine genaue rechtliche Bewertung, sollte man daher zunächst einen Anwalt konsultieren und ihm den Fall schildern.
Oftmals geht es jedoch garnicht um schwere gesundheitliche Schäden oder finanzielle Einbußen. Der Bürger fragt sich zu recht: “ Was kann ich tun, um mein Grundstück katzenfrei zu halten?"

Nicht erlaubt ist es Personen, die keine Jagderlaubnis besitzen, Katzen mit z.B. Luftdruckwaffen zu jagen und dabei zu töten. Das Schießen auf Katzen mit sogenannten Softairwaffen ist in diesem Sinne zwar nicht tödlich für Katzen und führt auch nicht zu sichtbaren Verletzungen, ist aber dennoch nicht ratsam, da es eventuell als Tierquälerei gelten kann.

Katzen auf dem Grundstück nachweisen

Katzenschreck=Katze weg
Schwierig wird es da aber mit dem Nachweis. Es könnte sich ja auch um eine andere Katze, oder gar ein anderes Tier handeln. Zunächst einmal müsste man sich also mit einem Fotoapparat auf die Lauer legen und entsprechende Beweisfotos schiessen. Hierbei sollten Uhrzeit und Datum mit eingeblendet sein und der Garten anhand von Merkmalen später zweifelsfrei identifizierbar sein. Wem das zu umständlich ist, oder wer nicht ständig seinen Garten überwachen kann, muss sich nach Abhilfe umsehen. Besonders für die nächtlichen „Besuche“.
Katzen mit Ultraschall verjagen
Eine tierfreundliche Maßnahme ist das Aufstellen von Geräten die mittels Ultraschall Katzen vertreiben. Es gibt sie im Handel ab ca. 30€. Ob sich die Katzen wirklich vom Ultraschall verjagen lassen, muss man ausprobieren. Eine reichhaltige Auswahl an geeigneten Geräten findet sich hier.
Wenn alles klappt sind die Katzen dann weg.
Katzen fangen
Fallen für Katzen, gibt es schon ab 10€
Eine Alternative zum Verjagen von Katzen ist das lebndige Einfangen.
Hierfür gibt es sogenannte Lebendfallen. Bei wildernden Katzen ist die oftmals die einzige Möglichkeit, die Katze zu vertreiben.
Die Falle wird aufgestellt, mit einem Köder bestückt und sollte regelmäßig kontrollierte werden. Wer weiss, vielleicht ist es ja auch ein Marder oder ein Waschbär, der nachts den Teich räubert?
Eine gute Bezugsquelle für günstige Katzenfallen findet sich hier:

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