Mittwoch, 5. Juni 2013

GTI, Buchmal und Sky Airlines pleite - wie Geld zurück holen?

Das hat gerade noch gefehlt: Der auf Türkeireisen spezialisierte Düsseldorfer Anbieter GTI Travel, Buchmal und die Fluggesellschaft Sky Airlines sind pleite!
Tausende Urlauber sitzen auf gepackten Koffern an Flughäfen und wissen nicht mehr weiter.
Wie komt man nach Hause? Was wird aus dem Urlaub? Gibt es eine Entschädigung? Und was ist wenn man die Reise zwar bezahlt aber noch nicht angetreten hat? Wie bekommt man sein Geld zurück?
"Die sich aus einer etwaigen verzögerten Rückreise ergebenden erhöhten Hotel- und Flugkosten sind über den Sicherungsschein der Insolvenzversicherung gedeckt", teilt der Insolvenzversicherer von GTI Travel, die Hanse Merkur, mit. 
Die 5.000 Kunden von GTI, die bereits im Ausland seien, würden aber auf Kosten der Versicherung nach Hause gebracht.!
Puh, das sind die guten Nachrichten.
Sky Airways geht abwärts - pleite
Was ist aber mit sonstigen Kosten die einem hier entstehen, durch Abbruch des Urlaubs usw. Buchung von Ersatzflügen, Hotels, Taxi usw.?
Nun, aber so schmerzhaft es klingt, ansonsten hat der Kunde zunächst einmal das Nachsehen. Pleite ist pleite.
"Theoretisch" ist es so, daß auch eine Firma die pleite/insolvent geht, von einem Insolvenzverwalter weiter geführt wird, der dann ggf. aus der Insolvenzmasse (dem vorgefundenen Vermögen der Pleitefirma ) die Gläubiger ( Also alle, denen die Pleitefirma Geld schuldet ) ausbezahlen kann.
Hat man als Kunde eine Reise anbezahlt, gehört man also auch zum Kreis der Gläubiger und kann einen Anspruch auf Rückzahlung, ja sogar Schadenersatz für den vermasselten Urlaub, Buchung eines Rückfluges auf eigene Kosten usw. erheben.
Wie gesagt "theoretisch".
In der Praxis sieht es nämlich fast immer so aus, das die Firma die pleite gegangen ist, nur einen Bruchteil der Gläubigerforderungen bezahlen kann. Logisch, denn hätte sie Geld gehabt wäre sie nicht pleite gegangen!
Hinzu kommt, daß Insolvenzverfahren sehr langwierige Geschichten sind, die selten unter 4-5 Jahren abgewickelt werden. 
Summ summarum: Am besten das Geld abhaken, so hart wie es klingt. Bloß kein gutes Geld schlechtem hinterher werfen. Das heisst auch immer im Auge behalten, ob sich die Beauftragung eines Anwalts lohnt, vorher fragen was es maximal kostet, wenn es denn unbedingt sein muß.
Komisch übrigens, daß den meisten Reiseveranstaltern immer so inmitten der Reisesaison die Luft ausgeht, wenn man alle Reisen verkauft und die Kohle der Kunden eingestrichen hat. ...

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