Samstag, 24. August 2013

Marcel Rörl Anwaltschaft - Mahnung vom Inkassobüro

Viele haben heute eine Email mit folgendem Text erhalten:

Verehrter Kunde,

die automatische Lastschrift für Ihre Bestellung konnte nicht abgebucht werden. Es wurden alle Überweisungen bis einschließlich 22.08.2013 berücksichtigt.

Die Gesamtsumme der Bestellung entspricht 192,12 Euro. Unsere Anwaltskanzlei wurde gebeten die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Dabei wird Ihnen eine Mahngebühr von 18,00 Euro berechnet und die Gebühren unserer Tätigkeit von 38,34 Euro.

Falls Sie die Überweisung nicht tätigen müssen Sie mit erheblichen Strafen rechnen. Wir geben Ihnen bis zum 26.08.2013 Zeit die gesamte Summe zu zahlen. Die Lieferdaten Ihrer Bestellung und die Kontonummer sehen Sie im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Rörl Anwaltschaft

Im Anhang befindet sich angeblich eine Rechnung. Doch Vorsicht! Es handelt sich hier um einen Betrugsversuch! Auf keinen Fall den Anhang öffnen. Wer es dennoch getan hat sollte schleunigst einen Virenscanner über den Rechner laufen lassen. Wobei bislang keine Vireninfektionen bekannt sind.

Die Rechnung muss natürlich nicht bezahlt werden. Dies ist wieder einfach nur der Versuch ahnungslose Menschen abzuzocken. Die Rechnung ist frei erfunden. Eine Marcel Rörl Anwaltschaft gibt es nicht!

Keine Kommentare: